3 wichtige Tipps für Ihre Blockchain-Anmeldung
#1 Verwenden Sie nicht den Begriff Blockchain in ihren Ansprüchen
Der Begriff „Blockchain“ wird von den Prüfern als nicht eindeutig betrachtet. Verwenden Sie den Begriff „Blockchain“ in einem Anspruch in der Annahme, hierdurch seien technische Inhalte beschrieben, täuschen Sie sich. Beschreiben Sie daher konkret die technischen Merkmale, statt den allgemeinen Begriff Blockchain zu verwenden.
#2 Technischer Charakter muss vorliegen
Eine distributed ledger oder ein smart contract werden nicht als technisch angesehen. Sie müssen daher tatsächlich auch einen technischen Bezug schaffen.
#3 Durchsetzung ihrer Ansprüche durch Einzelanwendung
Denken Sie daran, dass ihre Ansprüche auch durchsetzbar sein sollten. Wenn Sie einen Anspruch formulieren, der alle Computer, bzw. Nodes, einer Blockchain umfasst, wird ein einzelner Anwender ihren Anspruch nicht unmittelbar verletzen, sondern nur mittelbar. Beim Abfassen eines Anspruchs stellen Sie sich daher immer einen einzelnen Anwender vor und fassen Sie ihren Anspruch so ab, dass dieser Anwender ihren Anspruch unmittelbar verletzen könnte.
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